Willkommen an der Hundinghütte in Oberthulba
Ab Gefahrenstufe 3 ist Funkenflug durch offenes Feuer, Grill, etc. zu vermeiden, die Feuerstelle ist bis zum vollständigen Abbrennen zu kontrollieren. Sollte die Gefahrenstufe 4 oder höher an mehr als 3 aufeinander folgenden Tagen aktiv sein, ist jegliche Art von offenem Feuer (insbesondere die Benutzung der Feuerstelle) verboten! Die Einhaltung eines Feuerverbotes wird regelmäßig kontrolliert!