Aufgrund der neuen Bestimmungen darf die Hundinghütte bis mindestens 07. März 2021 nicht vermietet werden.
Der Aufenthalt ist bis auf Weiteres nicht gestattet.
Die Hundinghütte befindet sich oberhalb von Oberthulba in der Nähe von Bad Kissingen. Von Oberthulba kommend fahren Sie auf der St2290 Richtung Wittershausen / Elfershausen / Euerdorf. Direkt nach dem Parkplatz rechts abbiegen. Ab hier bitte Schrittgeschwindigkeit fahren, da häufig Radfahrer, Fußgänger, Schafherden, oder auch Wildtiere wie Rehe etc. unterwegs sind.
Wichtig: Nach ca. 350 m steht rechts eine kleine Jagdhütte, das ist NICHT die Hundinghütte! Nach weiteren 250 m am Kreuz links abbiegen. Unterhalb der Hütte befindet sich der Parkplatz.
Zur einfachen Navigation empfehlen wir Google Maps (hier klicken)
Das Gelände der Hütte ist ein Privatgrundstück. Außerhalb einer Veranstaltung ist der Aufenthalt an der Hütte nicht gestattet!
Ausnahme:
Der überdachte Außenbereich der Hundinghütte (Veranda) darf in Sonderfällen, wie z.B. Schneesturm, Gewitter, Starkregen, Hagel oder anderen Wettervorkomnissen als Unterstell- bzw. Übernachtungsmöglichkeit genutzt werden. Dieser ist anschließend wieder sauber zu verlassen. Die Benutzung der Feuerstelle außerhalb einer Veranstaltung ist verboten. Für Sach- und/oder Personenschäden wird keinerlei Haftung übernommen.
Nicht erlaubt ist:
Die Hüttenwarte üben das Hausrecht aus. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. Bei unbefugtem Betreten sind diese berechtigt, die entsprechende(n) Person(en) vom Gelände zu verweisen und ggf. ein Hausverbot auszusprechen.
Dazu besuchen Sie den Belegungsplan und schauen, ob die gewünschten Tage frei sind, und wählen diese aus. Alle “grünen” Tage können gewählt werden. Pro Veranstaltung max. drei Tage am Stück auswählen, z.B. Freitag bis Sonntag, Montag & Dienstag etc,…
Wenn Sie die Hütte für mehrere Events mieten möchten, bitte für jede Veranstaltung eine eigene Anfrage erstellen. (z.B. Geburtstag im Mai, Vereinsfeier im August,…)
Nach dem Absenden wird ihre Anfrage umgehend bearbeitet. Sie erhalten nach kurzer Zeit eine Bestätigung an die angegebene E-Mailadresse.
Sollte es zu einer Terminüberschneidung oder anderen Unstimmigkeiten kommen, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bitte beachten:
Sie können die Hütte für verschiedenste Veranstaltungen buchen, wie z.B.
Ausdrücklich nicht genehmigt werden
Die Gemeinde Oberthulba als Eigentümer der Hütte wird grundsätzlich über jede Buchung informiert, und entscheidet im Zweifelsfall zusammen mit den Hüttenwarten, ob die Veranstaltung genehmigt wird oder nicht.
Die Hütte wird an Privatpersonen, Firmen oder Vereine aus Oberthulba oder einem der Ortsteile vermietet.
Interessenten aus anderen Ortschaften können die Hütte nur mieten, wenn sich eine Person, Firma oder ein Verein aus Oberthulba (Freunde, Verwandte, Bekannte,…) dazu bereit erklärt, die volle Verantwortung und Haftung für die Veranstaltung zu übernehmen.
Diese Person muss
Nein.
Die Hundinghütte ist eine “Selbstversorger-Hütte”, und wird nur bei vereinsinternen Veranstaltungen von den Mitgliedern der Reservistenkameradschaft Oberthulba bewirtet.
Bei privaten Veranstaltungen ist der Gastgeber für die Bewirtung verantwortlich (Essen, Getränke, …). Geschirr und Besteck werden auf Anfrage bereit gestellt.
Wir geben Ihnen jedoch gerne Empfehlungen für einen geeigneten Partyservice, Getränkelieferant etc.
Wer Lust und Zeit hat, kann gerne im Frühling am Frühjahrsputz teilnehmen. Hier werden immer helfende Hände gebraucht, z.B. beim Ausschneiden der Hecken und Bäume, Schottern der Wege, Streichen der Hütte etc.
Wer sich darüber hinaus gerne aktiv im Vereinsleben engagieren will, den begrüßen wir gerne als neues Mitglied bei der Reservistenkameradschaft.
Was auch immer gebraucht wird, ist sauberes Brennholz für das Lagerfeuer und den Kaminofen. Spenden nehmen wir nach Absprache mit dem Hüttenwart gerne an.
1 Hüttentag = 1 Veranstaltung mit 1 Übernachtung | 2 Hüttentage = 2 Veranstaltungen mit 2 Übernachtungen |
= 80 € | = 140 € |
Privatpersonen haben zusätzlich eine Kaution in Höhe von 50 € zu leisten, diese ist nach Eingang der Buchungsbetätigung in Bar zu begleichen. Bei mängelfreier Rückgabe wird die Kaution in Bar zurückgezahlt. lm Falle einer Beschädigung wird die Kaution einbehalten. Der Benutzer haftet in jedem Fall für alle angerichteten Schäden, auch über den Kautionsbetrag hinaus.
Weitere Informationen finden Sie in der Hüttenordnung
Die Hüttenmiete beinhaltet:
Zur Einrichtung gehören
– in der Hütte:
– im Außenbereich:
Sie erhalten Zugang zu folgenden Räumen:
Um den ursprünglichen “Hüttencharakter” und die besondere Atmosphäre der Hundinghütte beizubehalten, ist diese weder an die öffentliche Strom-, Wasser-, Abwasser-, oder Gasversorgung, noch an das öffentliche Festnetz oder das Internet angeschlossen. Das Mobilfunknetz ist jedoch in der Gegend sehr gut ausgebaut und es sind mit wenigen Ausnahmen alle Netze verfügbar.
Es stehen zwei Leistungsstufen zur Verfügung:
*zzgl. einer Kaution i.H.v. 200 Euro. Diese wird bei mängelfreier Rückgabe zurückbezahlt. Der Stromerzeuger wird vollgetankt übergeben und ist anschließend vollgetankt zurückzugeben (Super Bleifrei)
Weitere Informationen finden Sie auch in der “Belehrung über die Stromversorgung”
Zelten an der Hundingütte ist während einer Veranstaltung selbstverständlich erlaubt!
Zelte können direkt neben der Hütte auf der Wiese oder neben dem Parkplatz auf der Wiese am Kreuz aufgebaut werden.
Zelte, Schlafsäcke etc. müssen selbst mitgebracht (und natürlich auch wieder mitgenommen) werden!
Bitte beachten:
Jeder Besucher ist selbst für seine Sachen verantwortlich. Für mitgebrachte Gegenstände, Garderobe etc. wird keine Haftung übernommen!
Die Übergabe des Schlüssels erfolgt im Normalfall am Tag ihrer Veranstaltung bis spätestens 12 Uhr. Ab dann ist die Hütte nutzbar. Sollte es zu Verzögerungen etc. kommen, wird sich der Hüttenwart bei Ihnen melden.
Nein.
Aufgrund unzähliger Anfragen, und um niemanden zu bevorzugen, sind Buchungen an Silvester nicht möglich!
Bitte für Silvester und Neujahr keine Anfrage stellen, da die Hütte an diesen Tagen nicht vermietet wird.
Bei einer Veranstaltung ist die Hütte am 31.12. bis spätestens 12 Uhr zu übergeben.
BIC: GENODEF1BRK
Verwendungszweck: “Hüttenmiete, Buchungs-ID; Name des Benutzers;”
Alternativ ist es möglich, den kompletten Betrag in Bar zu bezahlen.
Weitere Informationen finden Sie in der Hüttenordnung
In der Hütte steht ein Holzofen und es ist meistens ein Vorrat an Brennholz vorhanden.
Wir empfehlen jedoch grundsätzlich, rechtzeitig selbst für genug Brennholz zu sorgen. Fragen dazu beantwortet Ihnen der Hüttenwart
Die Stornierung einer bestätigten Reservierung ist bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei, danach fallen 50% des vereinbarten Buchungspreises an.
Während der Hauptsaison (01.05. bis 31.10.) fallen bei einer Stornierung unter 3 Tagen 75% der Buchungskosten an.
Hier können Sie eine Buchung stornieren:
Sollte uns bei der Hüttenabnahme etwas auffallen, werden wir mit dem verantwortlichen Hüttenmieter Rücksprache halten.
Bitte nehmen Sie mit dem Hüttenwart Kontakt auf.
Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf
Mail: info@hundinghuette.de
Fon: 09736-1608
oder über das Kontaktformular
Dann schauen Sie gleich im Belegungsplan nach und sichern Sie sich die Hütte für ihre Geburtstags-, Firmen- oder Familienfeier
Schreiben Sie uns eine E-Mail: info@hundinghuette.de
oder rufen Sie uns an: 09736 – 1608
Noch schneller gehts mit dem Kontaktformular