Die Hundinghütte wird nur an (volljährige) Privatpersonen, Firmen oder Vereine aus Oberthulba, bzw. einem der Ortsteile vermietet!

Interessenten aus anderen Ortschaften können die Hütte nur mieten, wenn sich eine Person, Firma oder ein Verein aus dem Markt Oberthulba (Freunde, Verwandte, Bekannte,…) dazu bereit erklärt, die volle Verantwortung und Haftung für die Veranstaltung zu übernehmen. Diese vertretungsberechtigte Person muss bei der Hüttenübernahme und-Rückgabe anwesend sein.

 

Seit dem 01. April 2024 ist der Konsum von Cannabis für Erwachsene, unter Einschränkungen, in Deutschland legal.
In diesem Zusammenhang müssen wir auf folgende Punkte hinweisen:

  • Bei öffentlichen Veranstaltungen an der Hütte ist der Konsum nicht erwünscht
  • Der Konsum ist ausdrücklich nur im Außenbereich der Hütte erlaubt
  • Sämtliche Gebrauchsgegenstände sind zu entfernen
  • im gesamten Umfeld der Hundinghütte ist der Anbau, der Handel oder die Weitergabe von Cannabis-Produkten verboten

Bitte informieren Sie sich eigenständig und handeln Sie stets respektvoll.

Informationen erhalten Sie u.a. beim Bundesministerium für Gesundheit

Allgemeine Informationen zur Hundinghütte

Am einfachsten über what3words:

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Die Hundinghütte befindet sich oberhalb von Oberthulba in der Nähe von Bad Kissingen. Von Oberthulba kommend fahren Sie auf der St2290 Richtung Wittershausen / Elfershausen / Euerdorf. Nach ca. 600 m, direkt nach dem Parkplatz, rechts abbiegen. Ab hier bitte Schrittgeschwindigkeit fahren, da häufig Radfahrer, Fußgänger, Schafherden, oder auch Wildtiere wie Rehe etc. unterwegs sind. Nach ca. 500 m an der Kreuzung links abbiegen. Unterhalb der Hütte befindet sich der Parkplatz.

Das Gelände der Hütte ist rechtlich gesehen ein Privatgrundstück, daher ist außerhalb einer Veranstaltung der Aufenthalt an der Hütte nicht gestattet!

Ausnahme:

Der überdachte Außenbereich der Hundinghütte (Veranda) darf in Sonderfällen, wie z.B. Schneesturm, Gewitter, Starkregen, Hagel oder anderen Wettervorkomnissen als Unterstell- bzw. Übernachtungsmöglichkeit genutzt werden. Anschließend ist dieser wieder sauber zu verlassen. Die Benutzung der Feuerstelle außerhalb einer Veranstaltung ist verboten. Für Sach- und/oder Personenschäden wird keinerlei Haftung übernommen.

Nicht erlaubt sind:

  • Laufenlassen eines Hundes
  • Überklettern oder Umfahren von Umzäunungen oder Schranken
  • Benutzung der Feuerstelle und des Backofens
  • Nicht angemeldete Feierlichkeiten jeder Art, Grillen, Zelten, etc. Dies gilt auch für den Parkplatz unterhalb der Hütte.

Das Entsorgen von Müll, Altholz, Paletten, alte Möbel oder sonstigem Unrat ist streng verboten.

Die Hüttenwarte üben das Hausrecht aus. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. Bei unbefugtem Betreten sind diese berechtigt, die entsprechende(n) Person(en) vom Gelände zu verweisen und ggf. ein Hausverbot auszusprechen.

 

Nein.
Die Hundinghütte ist eine “Selbstversorger-Hütte”, und wird nur bei vereinsinternen Veranstaltungen von den Mitgliedern der Reservistenkameradschaft Oberthulba bewirtet.
Bei privaten Veranstaltungen ist der Gastgeber für die Bewirtung verantwortlich (Essen, Getränke, …). Geschirr und Besteck werden auf Anfrage bereit gestellt.

Wir geben Ihnen jedoch gerne Empfehlungen für einen geeigneten Partyservice, Getränkelieferant etc.

Der Parkplatz der Hundinghütte ist KEIN CAMPINGPLATZ!
Auch wenn der Parkplatz unterhalb der Hütte in manchen Camping-Reiseführern irrtümlich als solcher ausgewiesen wird, ist das Campieren, Grillen etc.  nicht gestattet.
Wenn Sie auf der Suche nach einem Campingplatz in der Gegend sind, schauen Sie mal auf dem Campingplatz Thulbatal vorbei

 

Das Areal der Hundinghütte ist durch die Lage im Wald eingeschränkt barrierefrei.
Das WC ist ebenerdig mit Rollstuhl etc. befahrbar, ebenso wie die Scheune. Der Zugang zur Hütte selbst erfolgt über drei breite Treppenstufen.
PKW´s, Kleinbusse, etc. können direkt neben der Hütte geparkt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie bei unserem Hüttenwart.

 

Wer Lust und Zeit hat, kann gerne im Frühling am Frühjahrsputz teilnehmen. Hier werden immer helfende Hände gebraucht, z.B. beim Ausschneiden der Hecken und Bäume, Schottern der Wege, Streichen der Hütte etc.
Wer sich darüber hinaus gerne aktiv im Vereinsleben engagieren will, den begrüßen wir gerne als neues Mitglied bei der Reservistenkameradschaft.

Was auch immer gebraucht wird, ist sauberes Brennholz für das Lagerfeuer und den Kaminofen. Spenden nehmen wir nach Absprache mit dem Hüttenwart gerne an.

Die RK Oberthulba (und auch andere Vereine aus dem Markt Oberthulba) organisieren mehrmals pro Jahr Veranstaltungen an der Hütte, wie z.B. Pizza- und Plootzabende, Seniorennachmittage etc., zu denen auch "ortsfremde" Besucher herzlich eingeladen sind.
Eine Übersicht der Veranstaltungen finden Sie im -Event-Kalender-

Feiern an der Hundinghütte Oberthulba

 

  • Im Belegungsplan den oder die gewünschten Tag|e auswählen, mindestens einen (bei 1 Veranstaltung), maximal zwei Tage (bei zwei Veranstaltungen).
  • An den Tagen, die grün hinterlegt sind, ist die Hütte verfügbar.


    WICHTIG:

  • Bei Buchungen am Wochenende (egal ob Freitag, Samstag oder Sonntag) wird die Hütte grundsätzlich immer von Freitag bis Sonntag durch uns blockiert, auch wenn nur ein Tag ausgewählt wird.
    Somit sind mehrfache Buchungen von verschiedenen Mietern nicht möglich. Bei nur einem gebuchten Tag muß natürlich auch nur für eine Veranstaltung bezahlt werden!
     

  • Die über den Belegungsplan erstellte Anfrage ist noch keine verbindliche Zusage!
    Sie erhalten nach der Bearbeitung eine Bestätigung mit eindeutiger Buchungs-ID per E-Mail. Außerdem wird der gebuchte Veranstaltungstag rot, und die blockierten Tage in weiß hinterlegt.
  • Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Übergabe des Schlüssel am Donnerstag, 18 Uhr beim Hüttenwart. Sollte es zu Verzögerungen etc. kommen, wird sich der Hüttenwart bei Ihnen melden.
  • Die Stornierung ist bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei, danach fallen 50% des vereinbarten Buchungspreises an.
    Weitere Informationen finden Sie in der Hüttenordnung
  • Die Hundinghütte wird nur an Privatpersonen, Firmen oder Vereine aus Oberthulba, bzw. einem der Ortsteile vermietet!
    Interessenten aus anderen Ortschaften können die Hütte nur mieten, wenn sich eine Person, Firma oder ein Verein aus dem Markt Oberthulba bereit erklärt, die volle Verantwortung und Haftung für die Veranstaltung zu übernehmen. Diese Person muss bei der Hüttenübernahme und -Rückgabe anwesend sein.

Die Hütte wird an (volljährige) Privatpersonen, Firmen oder Vereine aus Oberthulba oder einem der Ortsteile vermietet.
Interessenten aus anderen Ortschaften können die Hütte nur mieten, wenn sich eine Person, Firma oder ein Verein aus Oberthulba (Freunde, Verwandte, Bekannte,…) dazu bereit erklärt, die volle Verantwortung und Haftung für die Veranstaltung zu übernehmen.

 

Die Hüttenmiete beinhaltet:

  • natürlich die freie Nutzung der Hütte mit Außenbereich und Veranda
  • das WC
  • die Scheune als Lagermöglichkeit
  • Kühlschränke mit Gefriermöglichkeit in der Scheune
  • die Parkplätze direkt an der Hütte, sowie unterhalb der Hütte (für Schäden an geparkten Fahrzeugen, Zelten, etc. wird keine Haftung übernommen!).
  • Feuerstelle und überdachter Holzlagerraum für Brennholz. Dieses ist selbst mitzubringen
  • Überdachter Ausschank- und Küchenbereich (Außenküche).
    WICHTIG: Der Holzbackofen ist ausdrücklich NICHT Bestandteil der Hüttenmiete und wird nicht für private Veranstaltungen angeboten!

Zur Einrichtung gehören

› in der Hütte:

  • Für die kalte Jahreszeit steht in der Hütte ein Holzofen bereit, und meistens ist vom Vormieter noch ein Vorrat an Brennholz vorhanden.
    Wir empfehlen jedoch grundsätzlich, rechtzeitig selbst für genug Brennholz zu sorgen. Fragen dazu beantwortet Ihnen der Hüttenwart. Brennholz ist nicht Bestandteil der Hüttenmiete!
  • Tische und Bänke (inkl. Sitzkissen). In der Hütte ist je nach Stellung der Sitzmöbel Platz für ca. 50 Personen. Außerdem kann die Veranda natürlich mitbenutzt werden.
  • Geschirr, Gläser und Besteck erhalten Sie auf Anfrage!
  • WICHTIG: Es stehen keine Betten, Bettzeug, Schlafsäcke etc. zur Verfügung. Diese müssen selbst mitgebracht werden

› im Außenbereich:

  • Feuerstelle –  Auch hier bitte selbst für Brennholz sorgen. Das Verbrennen von Müll etc. ist verboten!
    WICHTIG: Sollte zum Zeitpunkt der Veranstaltung eine erhöhte Waldbrand-Gefahr bestehen, darf die Feuerstelle nicht benutzt werden (Gefahr durch Funkenflug,…). Bei Zuwiderhandlungen haftet der Veranstalter in vollem Umfang für den entstandenen Schaden.

  • WC mit fließend Wasser (kein Trinkwasser!).
    Das bereitgestellte Wasser ist nur zum Händewaschen und für die Toilettenbenutzung geeignet. Wasser zur Essenszubereitung und Reinigung muss selbst mitgebracht werden. Während der Wintermonate wird das Wasser zusätzlich mit Frostschutzmittel gemischt, um das Einfrieren der Leitungen, Spülkästen, Wassertanks etc. zu verhindern.
  • Bierzeltgarnituren zur Aufstellung im Außenbereich. (12 komplette Garnituren, Sitzbänke teilweise mit Lehne).
    Die Benutzung in der Hütte ist nicht gestattet.
  • Zwei Kühlschränke (einer inkl. Gefrierfach) in der Scheune
  • Parkplatz an der Hütte, weiterer Parkplatz unterhalb des Hüttengeländes. Das Befahren mit Kleinbussen & PKW-Anhänger, Wohnwagen etc. ist möglich

Sie erhalten Zugang zu folgenden Räumen:

  • Hütte
  • WC
  • Scheune
  • Holzlager
  • überdachter Ausschankbereich (Außenküche)
  • Schlüssel für die Schranke

 

Sie können die Hütte für verschiedenste Veranstaltungen buchen, beispielsweise

  • Geburtstagsfeier
  • Hochzeiten (keine Polterabende, siehe unten!)
  • Firmenfeier
  • Jubiläum
  • Vereinsveranstaltung
  • Kindernachmittag
  • Biwak


Ausdrücklich nicht genehmigt werden

  • Livekonzerte oder andere Musikveranstaltungen, die eine PA-Anlage beinhalten. Gegen “Lagerfeuermusik” mit Gitarren etc. ist natürlich nichts einzuwenden.
  • Veranstaltungen mit rassistischem oder politischem Hintergrund (rechts- / linksradikale Konzerte, Parteiversammlungen,…)
  • Polterabende
    Bei früheren Polterabend-Veranstaltungen haben wir leider ausschließlich negative Erfahrungen gemacht, deshalb werden solche Feierlichkeiten nicht mehr erlaubt.

    Hier nur einige der bekannten Probleme bei Polterabenden:

  • Meist wird Müll in Form von Poltergeschirr, Kronkorken, Papierschnipsel etc. verstreut, was sich dann nur sehr schwer oder gar nicht von den vorhandenen Schotterflächen, der Wiese oder dem angrenzenden Wald beseitigen lässt.
  • Die Verwendung von Musikanlagen, oder auch Auftritte von Livebands, die das Publikum entsprechend beschallen und der Lärm bis ins Dorf zu hören ist.
  • Feuerwerk, das ohne Genehmigung abgebrannt wird oder die Benutzung der Feuerstelle, obwohl Waldbrandgefahr herrscht
  • Außerdem kommen meist mehr Gäste als angemeldet sind, da sich derartige Partys in den sozialen Netzwerken entsprechend verbreiten, was wiederum zur Folge hat, dass die Kapazität an Wasser für die Toilettenbenutzung und Handreinigung nicht ausreicht.
  • Oder es werden sämtliche Wege zur Hütte links und rechts zugeparkt, so dass für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge keine Zufahrt mehr möglich ist.


Im Zweifelsfall wird die Buchungsanfrage an die Gemeindeverwaltung Oberthulba als Eigentümer der Hütte weitergeleitet, diese entscheidet zusammen mit den Hüttenwarten, ob die Veranstaltung genehmigt wird oder nicht.

Die Hütte wird vom 31.12. (Silvester) bis einschl. 31. März des Folgejahres nicht vermietet.
Dies ist eine Auflage der Gemeindeverwaltung und des zuständigen Jagdpächters und wird regelmäßig überprüft.
Bei einer vorangehenden Veranstaltung ist die Hütte am 31.12. bis spätestens 12 Uhr zu übergeben.

 

Um den ursprünglichen Hüttencharakter und die besondere Atmosphäre der Hundinghütte beizubehalten, ist diese weder an die öffentliche Strom-, Wasser-, Abwasser-, oder Gasversorgung, noch an das öffentliche Festnetz oder das Internet angeschlossen.

  • Das Mobilfunknetz ist jedoch in der Umgebung sehr gut ausgebaut und es sind mit wenigen Ausnahmen alle Netze verfügbar.
  • Die Solaranlage kann das komplette Gelände (Hütte, Scheune, WC und Holzlager) komplett autark versorgen. Dies ist aber stark von der Sonnenscheindauer und des persönlichen Stromverbrauchs abhängig. Um nicht plötzlich im Dunkeln zu sitzen, empfehlen wir einerseits den Stromverbrauch auf das Nötigste zu minimieren (z.B. durch die Verwendung von Kerzen, Öllampen etc.), andererseits die Stromversorgung über ein Stromaggregat sicher zu stellen (dieses ist nicht in der Hüttenmiete enthalten!)
  • Es ist möglich, ein Stromaggregat von uns zu leihen.

Es stehen zwei Leistungsstufen zur Verfügung:

2,5 kW (Leihgebühr 15,00 EUR pro Tag*)
5,5 kW (Leihgebühr 25,00 EUR pro Tag*)

*zzgl. einer Kaution i.H.v. 200 Euro.
Die Leihgebühr, sowie die Kaution ist bei der Schlüsselübergabe in Bar zu bezahlen. Die Kaution wird bei mängelfreier Rückgabe bei der Hüttenrückgabe zurückgezahlt. Der Stromerzeuger wird vollgetankt übergeben und ist vollgetankt zurückzugeben (Super Bleifrei)

  • Die Beleuchtung in den einzelnen Bereichen (Hütte, Scheune, WC, Holzlege) wird über die Solaranlage mit Strom versorgt. Hierfür ist keine externe Stromversorgung notwendig.
  • Das bereitgestellte Wasser ist nur zum Händewaschen und für die Toilettenbenutzung geeignet. Wasser zur Reinigung, sowie zur Essenszubereitung muss selbst mitgebracht werden.
    › Um das Einfrieren der Leitungen, Spülkästen, Wassertanks etc. zu verhindern, wird  das Wasser während der Wintermonate mit Frostschutzmittel gemischt.
  • Das Abwasser aus dem WC und dem Waschbecken wird in einen unterirdischen Tank geleitet und regelmäßig über die örtliche Kläranlage entsorgt
  • Festnetztelefon oder WLAN ist nicht vorhanden

 

  • Es kann sowohl ein 230 Volt-, als auch ein 400 Volt-Generator angeschlossen werden.
  • Die Einspeisung in das Stromnetz der Hütte darf nur über das ausgehändigte Adapterkabel erfolgen. Der Anschluss befindet sich an der Außenwand der Scheune. Das Adapterkabel erhalten Sie bei der Übergabe vom Hüttenwart.
  • Der Benutzer hat selbst darauf achten, ob das Stromaggregat über den vorhandenen Erdspieß mittels geeignetem Erdungskabel zu erden ist, oder ob das Aggregat eine Schutztrennung hat. Im Falle einer vorhandenen Schutztrennung darf auf keinen Fall geerdet werden!
  • Es versteht sich von selbst, dass alle mitgebrachten Elektrogeräte, Verlängerungskabel, Mehrfachstecker, etc. in einwandfreiem Zustand sein müssen.
  • Die maximale Leistung des Stromerzeugers ist zu beachten.

Weitere Informationen finden Sie auch in der “Belehrung über die Stromversorgung”

Wenn der maximale Energiebedarf nicht bekannt oder schwer abzuschätzen ist, empfehlen wir grundsätzlich, das "große" Aggregat auszuwählen, da deutlich mehr Reserven vorhanden sind.

 

Ein Rechenbeispiel verdeutlicht den Stromverbrauch:

  • Lichterkette mit 10 Stck. 60 Watt-Birnen = 600 Watt
  • dazu eine Kaffeemaschine, ca. 1.000 - 1.500 Watt = 2100 Watt
  • Kleinverbraucher wie Bluetooth-Lautsprecher, Kühlboxen, Ladegeräte etc.
    Damit wäre das kleinere Aggregat schon nah an der Leistungsgrenze.

Daher gilt der Grundsatz: "Besser haben als brauchen".

Zelten ist während einer Veranstaltung an der Hundingütte selbstverständlich erlaubt!

Zelte können direkt neben der Hütte auf der Wiese oder neben dem Parkplatz am Kreuz aufgebaut werden. Zelte, Schlafsäcke etc. müssen mitgebracht werden. Jeder Besucher ist selbst für seine Ausrüstung verantwortlich. Für mitgebrachte Gegenstände, Garderobe etc. wird keine Haftung übernommen!
Natürlich können Sie auch in der Hütte oder auf der Veranda Feldbetten, Luftmatratzen etc. verwenden.

 

Bitte beachten: Das Areal der Hundinghütte ist KEIN ÖFFENTLICHER CAMPINGPLATZ!
Auch wenn der Parkplatz unterhalb der Hütte in manchen Camping-Reiseführern irrtümlich als solcher ausgewiesen wird, ist das Campieren nicht gestattet.
Wenn Sie auf der Suche nach einem Campingplatz in der Gegend sind, schauen Sie mal auf dem Campingplatz Thulbatal vorbei

Es stehen keine Betten, Bettzeug, Schlafsäcke etc. zur Verfügung. Diese müssen selbst mitgebracht werden.

Im Markt Oberthulba (und Umgebung) gibt es mehrere Einkaufsmöglichkeiten:

Oberthulba:

  • Edeka Markt Kuhn, Hammelburger Str. 17
    • Backshop, Getränkemarkt, Fleisch & Wursttheke,…
    • Öffnungszeiten: Mo.-Sa.: 7.00 – 20.00 Uhr
  • Netto Markt, Hammelburger Str. 23
    • Backwaren, Getränke,…
    • Öffnungszeiten: Mo.-Sa.: 7.00 – 20.00 Uhr

Thulba:

  • Alles für Grill und Pfanne, sowie einen Partyservice bietet die Metzgerei Baus in Thulba an.
    Adresse: Alte Fuldaer Str. 40, 97723 Thulba. Tel.: 09736-9187
    WEBSEITE

  • Außerdem gibts in Thulba einen “Wurstautomat”.
    • Dieser gehört zur Metzgerei Weigand und ist 24 Stunden zugänglich. Er enthält ein wechselndes Angebot an Steaks, Bratwürsten, Dosenwurst, etc. und funktioniert im Prinzip wie ein Getränkeautomat.
      Zu finden ist dieser in der Obererthaler Straße 19, Ortsausgang Thulba Richtung Obererthal
  • Falls die Feier etwas größer werden soll, und Sie auf der Suche nach einem Getränkelieferanten, Zapfanlagen etc. sind, empfehlen wir den Getränkehandel Rhöntrink Kolb in Poppenroth.
    Poppenrother Str. 43, 97688 Bad Kissingen-Poppenroth. Tel.:09736-7579772
    (bei Veranstaltungen während der Sommersaison ist eine rechtzeitige Vorbestellung empfohlen)

Zu einer Veranstaltung dürfen Sie und die Gäste gerne Hunde mitbringen. Dafür wird keine zusätzliche Gebühr berechnet.
Wir bitten Sie jedoch, auch bedingt durch die Lage im Wald, Hunde an der Leine zu halten.

Buchungsfragen allgemein

 

Für Ortsbürger, Firmen und Vereine aus dem Markt Oberthulba

1 Hüttentag =

1 Veranstaltung mit 1 Übernachtung

2 Hüttentage =

2 Veranstaltungen mit 2 Übernachtungen

= 80 €= 140 €


Privatpersonen haben zusätzlich eine Kaution in Höhe von 50 € zu leisten, diese ist zusammen mit der Hüttenmiete zu begleichen. Bei mängelfreier Rückgabe wird die Kaution in Bar zurückgezahlt. Im Falle einer Beschädigung wird die Kaution einbehalten. Der Benutzer haftet in jedem Fall für alle angerichteten Schäden, auch über den Kautionsbetrag hinaus.
Bei mehr als 60 Teilnehmern nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, da ab 60 Personen andere Gebührensätze gelten.

Weitere Informationen finden Sie in der Hüttenordnung

Sie erhalten nach Ihrer Buchung eine Buchungsbestätigung per E-Mail mit allen wichtigen Informationen zu Ihrem Aufenthalt. Bitte überprüfen Sie Ihren Spam-Ordner, bevor Sie uns kontaktieren. Wenn Sie die Bestätigungsmail dort nicht finden können, rufen Sie uns bitte an oder senden Sie uns eine E-Mail mit Ihren Buchungsdaten.

 

Die Bezahlung erfolgt ausschließlich in Bar (spätestens bei der Schlüsselübernahme)

  • Wir behalten uns vor, bei Schlüsselübergabe eine Kopie des Personalausweises der buchungsberechtigten und somit verantwortlichen Person anzufertigen, da diese ihren Wohnsitz in Oberthulba oder einem der Ortsteile haben muss.
  • Der Hüttenwart vereinbart mit dem Benutzer im Anschluss an die Veranstaltung einen Termin zur Rückgabe der Hütte.

Weitere Informationen finden Sie in der Hüttenordnung

Bei Veranstaltungen am Wochenende erfolgt die Übergabe des Schlüssels im Normalfall am Donnerstag, 18 Uhr beim Hüttenwart. Sollte es zu Verzögerungen etc. kommen, wird sich der Hüttenwart bei Ihnen melden.

Die Stornierung einer bestätigten Reservierung ist bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei, danach fallen 50% des vereinbarten Buchungspreises an.
Während der Hauptsaison (01.05. bis 31.10.) fallen bei einer Stornierung unter 3 Tagen 75% der Buchungskosten an.

 

Hier können Sie eine Buchung stornieren

 

Sollte uns bei der Hüttenabnahme etwas auffallen, werden wir mit dem verantwortlichen Hüttenmieter Rücksprache halten.
Bitte nehmen Sie mit dem Hüttenwart Kontakt auf.

Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf

Mail: info@hundinghuette.de

Fon: 09736-1608 

oder über das Kontaktformular

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An der Hundinghütte feiern?

Dann schauen Sie gleich im Belegungsplan nach und sichern Sie sich die Hütte für ihre Geburtstags-, Firmen- oder Familienfeier